Schulgeld und Förderung
Schulgeld
Für Schüler*innen, die die Ausbildung beginnen möchten: Sie müssen kein Schulgeld mehr bezahlen. Es fällt eine jedoch monatliche Verwaltungspauschale in Höhe von 75,00 € an.
Zudem fallen ab dem Schuljahr 2020/21 eine Aufnahmegebühr in Höhe von 380,00 € sowie eine Prüfungsgebühr in Höhe von 170,00 € an.
Förderungsmöglichkeiten
Hier können Sie sich über einige Förderungsmöglichkeiten für die Ausbildung informieren:
- BAföG: Für Bewerber*innen bis 30 Jahre ist es möglich bei der Stadt oder dem jeweiligen Landratsamt BaföG zu beantragen.
- Bildungskredit: Bis zum 36. Lebensjahr können Bewerber*innen beim Bundesverwaltungsamt einen Bildungskredit für das 2. und 3. Ausbildungsjahr in Höhe von 300 € monatlich beantragen.
- Umschulung: Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen kann die Förderung nach dem SGB III bei der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Rentenversicherungsträger beantragt werden.
- Förderungsmöglichkeiten für Ausbildung und Studium über die Seiten des Deutschen Bundesverbands für Logopädie (dBl)
Informationen
aus dem Kultusministerium und zu wichtigen Förderungen
Informationen aus dem Kultusministerium und einen Überblick an Förderungsmöglichkeiten für Ihre schulische Ausbildung finden Sie auf unserer Seite Infos.